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   BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98   

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https://dejure.org/1999,2469
BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98 (https://dejure.org/1999,2469)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1999 - 2 B 88.98 (https://dejure.org/1999,2469)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 (https://dejure.org/1999,2469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfall - Zuziehung einer Krankheit - Fiktion - Aufnahme einer Krankheit - Rückwirkende Fingierung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Rubrums; Benennung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Beklagte, Berufungsbeklagte und Beschwerdegegnerin als offenbare Unrichtigkeit im Rubrum

  • Judicialis

    BeamtVG § 31 Abs. 3; ; BeamtVG § 1; ; VO zur Durchführung des § 31; ; Berufskrankheiten-Verordnung F. 1992 Art. 2 Abs. 2

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 518
  • DVBl 1999, 931
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1998 - 12 A 683/96

    Dienstunfall; Bandscheibenvorfall; Kausalität; Kausalbegriff

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98
    BVerwG 2 B 88.98 OVG 12 A 683/96.
  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 50.95

    Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels - Tatsächliche und rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98
    Eine derartige umfassende Bezugnahme enthält aber § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 31 BeamtVG gerade nicht (vgl. bereits Beschluß vom 12. September 1995 - BVerwG 2 B 50.95).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Das Berufungsurteil verletzt § 31 Abs. 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in der hier maßgeblichen - zur Zeit des Dienstunfalls geltenden - Fassung vom 24. August 1976 (BGBl I S. 2485 - BeamtVG a.F. -, vgl. Beschluss vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

    a) Dieses Regelungsgefüge fingiert eine Erkrankung als Dienstunfall, wenn die Krankheit zum Zeitpunkt der Erkrankung in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt war (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1 Rn. 11; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 S. 1).

    Ein Verweis auf den weiteren Regelungstext der Verordnung, die in ihrem § 6 - wie für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung üblich - auch Regelungen über die begrenzte rückwirkende Anwendung von neu in die Anlage 1 aufgenommene Krankheiten enthält, fehlt gerade; für eine rückwirkende Anwendung ist damit im Dienstunfallrecht kein Raum (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 S. 1 f.).

  • VG München, 16.06.2016 - M 12 K 16.160

    Keine rückwirkende Anerkennung eines Hautkrebses durch UV-Strahlung als

    Sei zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnose eine Krankheit nicht in der Anlage zur BKV genannt, könne auch bei späterer Aufnahme dieser Krankheit in die Anlage zur BKV ein Dienstunfall nicht anerkannt werden (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23.2. 1999 - 3B88/98 - ZBR 1999, 274).

    Sei zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnose eine Krankheit nicht in der Anlage 1 zur BKV genannt, könne auch bei späterer Aufnahme dieser Krankheit in die Anlage 1 zur BKV ein Dienstunfall nicht anerkannt werden (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.1999 - 3B88/98 - ZBR 1999, 274).

    Allein dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Feststellung, ob eine Erkrankung als Dienstunfall zu bewerten ist (BVerwG, B. v. 23.2. 1999 - NVwZ-RR 1999, 518; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 46/13 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2012 - 3 LB 21/11

    Zum Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls - ionisierende

    "Das Berufungsurteil verletzt § 31 Abs. 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in der hier maßgeblichen - zur Zeit des Dienstunfalls geltenden - Fassung vom 24. August 1976 (BGBl I S. 2485 - BeamtVG a.F. -, vgl. Beschluss vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11

    Betrieb von Laserdrucker am Arbeitsplatz

    Vorliegend ist allein § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG, und zwar in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung maßgeblich ( vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, ZBR 2012, 38; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 ).

    Damit erweitert § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG den Dienstunfallbegriff des § 31 Abs. 1 BeamtVG auf bestimmte Krankheiten, indem er die Krankheit als Dienstunfall fingiert ( BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999, a. a. O. ).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07

    Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als

    Die Zuziehung einer Krankheit wird folglich nur dann gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall fingiert, wenn die Krankheit in der zum Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist (BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1999 - BVerwG 2 B 88.99 -, NVwZ-RR 1999, 518).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2020 - 1 A 1205/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999- 2 B 88.98 -, juris Rn. 6.
  • VG Koblenz, 28.11.2014 - 5 K 437/14

    Keine Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit bei einem Beamten

    Allein dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Feststellung, ob eine Erkrankung als Dienstunfall zu bewerten ist ( BVerwG , Beschl. v. 23.02.1999 NVwZ-RR 1999, 518).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15

    Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine

    Für das vom Kläger befürwortete Verständnis von Umfang und Reichweite dieser Verordnung, nach dem die Erkrankung an einer Krankheit, die später als Änderung in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden ist, auch als Dienstunfall gilt, ist deshalb kein Raum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).
  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420

    Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall

    Nicht darin aufgeführte Krankheiten sind im Rahmen des § 31 Abs. 3 BeamtVG nicht berücksichtigungsfähig (st. Rspr., vgl. BVerwG B.v. 13.1.1978 - VI B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 juris Rn. 5; B.v. 23.2.1999 - 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 juris Rn. 6; B.v. 19.1.2006 - 2 B 46.05 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 17 juris Rn. 6; BayVGH B.v. 12.1.2009 a.a.O. Rn. 7; B.v. 4.2.2014 - 3 ZB 12.2131 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 L 3542/00

    Voraussetzungen eines Dienstunfalls; Ursachenzusammenhang im Dienstunfallrecht

  • VG Düsseldorf, 14.08.2014 - 13 K 1056/14

    Berufskrankheit; Hautkrebs; Postbote; Postbeamter

  • VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 178/09

    Tuberkuloseinfektion als Dienstunfall eines Lokführers

  • VG Stuttgart, 08.07.2003 - 17 K 5318/02

    Krankheit infolge mangelhafter Räume weder Dienstunfall noch Berufskrankheit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 2 A 11870/99
  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

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